Durchführung von Rechnungsprüfungen:
Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten
Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als
die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den
Sachverständigen zur Folge.
Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der
Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Kfz - Sachverständigenbüro Rosenbauer
0171-69 83 727
0160-29 97 958